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Ö-Recht Probleme bei der 3. Aufgabe

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Beitrag  -Anonymous- Fr Apr 10, 2009 4:50 am

Ich hab ja von der dritten Aufgabe nur die Skizze/Lösung von Frau Querulant gesehen, aber ich denke, man sollte es sich da generell nicht zu einfach machen.
Ich sehe bei der 3. Aufgabe noch paar Aspekte die man berücksichtigen sollte:

1) Der B verteilt die Tagesordnungen in Fraktionssitzungen. Ratsmitglieder, die in keiner Fraktion sind, sitzen da doch garnicht drin oder??

2) Wie ist das mit der Abstimmung? Hat B eine Stimme und wenn ja, muss er so abstimmen wie der O das getan hätte?

3) Im SV steht, dass alle 48 Ratsmitlgieder erscheinen. B ist auch Ratsmitglied, zählt aber da nicht dazu oder wie? (verwirrende Formulierung). Ansonsten könnte man auf die Idee kommen, B will mit 2 Stimmen abstimmen.

4) Hat der O überhaupt ein Weisungsrecht ggü. dem B?

Das sind die, die mir jetzt so aufgefallen sind...

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Beitrag  rocky Sa Apr 11, 2009 2:49 pm

also, mir sind auch ein paar dinge aufgefallen. Soviel ich weiß, ist es so, dass die Ratsmitglieder gier 48 sind. der BM hat ein extra-Stimmrecht, also 49.
Der BEigeordnete hat eigentlich kein Stimmrecht, aber als Vertreter des BM natürlich. Die Frage, ob der BM genauso abstimmen muss, glaub ich nicht.
Hier sollten wir noch einmal über die Vertretungsregeln des BGB reden!
Der Beigeordnete überschreitet eigentlich seine vertretungsmacht! Er weiß ja, dass der BM das Ding nicht kaufen wollte.

Bin gerade am zweiten Teil. Hab die Lösungsskizze dazu gesehen. Habs fast identisch. bin mir nur noch nicht sicher, was ich hier ausführlich darstellen soll und was eher kürzer.
Achso: im Aufsatz vom Schoch steht noch, dass nach h.M. (wer immer das auch ist) die Verbands-und Organkompetenz zur formellen Voraussetzung zieht, sodass das Prüfungsrecht diese Überprüfung umfasste.

Zum ersten Teil: Sprecht auf jeden Fall noch bei den statthaften KLagearten die Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage an. Das ist der neue Weg des BVwerG, der bisher aber noch nicht bestätigt wurde. Bisher hab ich das nur sehr kurz und abgelehnt. Aber hab in einem Fallbuch gesehen, dass man dort in einer ähnlichen Konstellation auf diese explizit eingegangen ist.


Zur dritten Aufgabe hab ich bisher noch wenig gefunden, was sich speziell auf das Recht in RLP bezieht, allerdings hab ich bei Juris ein Urteil vom OVG RP gefunden, wo unser Aufgabensteller auch Richter ist. Hier geht es um ein Kommunalverfassungsstreit und noch Sachen, die nicht so interessant sind. ist aus 2009:OVG 2A 10100/09. Vielleicht hilft es weiter.

Schöne Osterfeiertage.

rocky

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Beitrag  -Anonymous- So Apr 12, 2009 3:00 pm

rocky schrieb:
Hier sollten wir noch einmal über die Vertretungsregeln des BGB reden!
Der Beigeordnete überschreitet eigentlich seine vertretungsmacht! Er weiß ja, dass der BM das Ding nicht kaufen wollte.

Ich hab irgendwie noch nirgendwo gelesen, dass sich die Vertretungsmacht nach dem BGB richtet. In dem Kommentar stand nur, dass das Weisungsrecht des BM sehr begrenzt ist. Er darf also nicht einfach alles vorbestimmen, was der Vertreter in seiner Abwesenheit macht.
Außerdem hätte der B auch ein Stimmrecht als normales Ratsmitglied, das ist also quasi sein eigenes Recht und garkeins aus der Stellung des Vertreters oder? Der Bürgermeister hätte nämlich zwei Stimmen soweit ich weiß!

Ich blick da auch noch nicht 100% durch, aber ich finde nichts dazu, dass der B der Meinung des O folgen müsste!

rocky schrieb:Sprecht auf jeden Fall noch bei den statthaften KLagearten die Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage an. Das ist der neue Weg des BVwerG, der bisher aber noch nicht bestätigt wurde.

Gute Sache. Hattest du dazu schon irgendwo nen Link gepostet? Ja oder?

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Beitrag  Bluemerant So Apr 12, 2009 5:35 pm

Ola! Danke für den Tipp der Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage. Smile Mal gucken wie ich die da noch rein bekomme... sch... Seitenrandbegrenzungen... >/

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Beitrag  rocky Mo Apr 13, 2009 12:12 pm

Ich weiß jetzt aus dem Stehgreif nur noch:
NVwZ 2000,64.
Das dürfte die Urteilsbesprechung sein. In der Literatur fehlt mir jetzt die Textstelle. Hab meine HA grad nicht zur Hand.
Das mit dem Stimmrecht:
Ich glaub, dass der BM nicht zu den 48 Ratsmitgliedern zählt. Der wird doch durch Direktwahl gewählt. Die Stellung des Vorsitzenden dürfte damit nichts zu Tun haben. Der wird meist ja aus der Mitte der GR gewählt, in RLP ist es regelmäßig der OB.
Also müssten es 48 + 1 sein. Also keine zwei Stimmrechte. Ich versuch das mal noch zu suchen.

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Beitrag  rocky Mo Apr 13, 2009 11:57 pm

NVwZ 2000,121; NVwZ 2000,1255

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