Heimtuecke
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Heimtuecke
hey, ich rede gerade mit anira und uns ist aufgefallen, dass E wegen seiner Volltrunkenheit zwar arg- und wehrlos ist, jedoch der Kausalzusammenhang fehlen könnte, da E selbst wenn M ihn auf ihre Mordabsicht hinweisen würde, außerstande wäre, etwas dagegen zu unternehmen.
Literaturangaben:
- Kindhäuser BT1 , §2 Rn. 25.
- Schönke-Schröder Kommentar, §211 Rn24a.
- BGH NStZ 2006, 338 (339).
- BGH NStZ 1997, 490 m.Anm Spendel JZ 1997, 1186.
Anira und ich werden morgen gegen 11 in der bib sein und Artikel kopieren! Vielleicht sieht man sich ja, ansonsten noch ein schönes Wochenende.
Literaturangaben:
- Kindhäuser BT1 , §2 Rn. 25.
- Schönke-Schröder Kommentar, §211 Rn24a.
- BGH NStZ 2006, 338 (339).
- BGH NStZ 1997, 490 m.Anm Spendel JZ 1997, 1186.
Anira und ich werden morgen gegen 11 in der bib sein und Artikel kopieren! Vielleicht sieht man sich ja, ansonsten noch ein schönes Wochenende.
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Re: Heimtuecke
Lutus schrieb:hey, ich rede gerade mit anira und uns ist aufgefallen, dass E wegen seiner Volltrunkenheit zwar arg- und wehrlos ist, jedoch der Kausalzusammenhang fehlen könnte, da E selbst wenn M ihn auf ihre Mordabsicht hinweisen würde, außerstande wäre, etwas dagegen zu unternehmen.
Ich glaube, das mit der Arglosigkeit ist ein Problem. Bei schlafenden kann man ja sagen, sie nehmen ihre Arglosigkeit mit in den Schlaf usw. Allerdings ist auch anerkannt, dass ein "Haustyrann" der Frau und Kinder misshandelt nicht zu sicher fühlen darf und mit einem Gegenangriff rechnen muss. Laut BGH soll diese Einschränkung aber nur bei einer Notwehrlage gelten. Das Problem ist auch, dass E sich nicht freiwillig schlafen gelegt hat, sondern als Betrunkener quasi aufgrund seiner Konstitution garnicht in der Lage ist sich eines Angriffs zu versehen, egal, was der Täter tut. Das nimmt Krey z.B. bei kleinen Kindern an. Ich würd deshalb evtl. Heimtücke ausschließen. Über Heimtücke bei Betrunkenen ist einfach nix zu finden. Aber im Moment ist meine Meinung Heimtücke (-)
Man müsste eher an gemeingefährliche Mittel denken, da durch die Explosion auch andere Menschen in Lebensgefahr kommen.
Re: Heimtuecke
so seh ich das auch (auch wenn ich nicht auf das Argument mit den Kleinen Kindern gekommen wäre).
Anira und ich waren heute von 11 bis 15h in der bib und haben artikel kopiert, und da waren bestimmt 3 oder 4 verschiedene Variationen vom Haustyrannenfall dabei. Vielleicht haben wir ja Glück und irgendeiner Variation wird ein volltrunkener Ehemann von seiner Frau getötet.
ALso, "gemeingefährliche Mittel" sind zu bejahen denk ich mal... Das sie andere Menschen in Gefahr bringt kann man ja auch damit belegen, dass B durch ihre Tat stirbt. (ist zwar vorweggegriffen, aber vielleicht trotzdem zulässig?).
Well - ich werd jetzt mal die Artikel sortieren, tackern und lesen. *blah*
Anira und ich waren heute von 11 bis 15h in der bib und haben artikel kopiert, und da waren bestimmt 3 oder 4 verschiedene Variationen vom Haustyrannenfall dabei. Vielleicht haben wir ja Glück und irgendeiner Variation wird ein volltrunkener Ehemann von seiner Frau getötet.
ALso, "gemeingefährliche Mittel" sind zu bejahen denk ich mal... Das sie andere Menschen in Gefahr bringt kann man ja auch damit belegen, dass B durch ihre Tat stirbt. (ist zwar vorweggegriffen, aber vielleicht trotzdem zulässig?).
Well - ich werd jetzt mal die Artikel sortieren, tackern und lesen. *blah*
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Re: Heimtuecke
Wie siehts denn jetzt mit Heimtücke aus? Wenn man die verneinen würde (was mit dem Kriterium der Rechtsprechung, von wegen Gesamtsituation nicht verwerflich und so, durchaus drin wär), dann hätte man hinterher weniger probleme mit dem aufbau von anstiftung zum mord bei s mit den gekreuzten mordmerkmalen. dann ist es ja die kombination: täter hat kein mordmerkmal und anstifter (evtl.) eins der 1./3. Gruppe.
Habt ihr Heimtücke angenommen???
Edit: Ups stimmt ja garnicht, die M hat ja so oder so gemeingefährliche Mittel, aber trotzdem...
Habt ihr Heimtücke angenommen???
Edit: Ups stimmt ja garnicht, die M hat ja so oder so gemeingefährliche Mittel, aber trotzdem...
Re: Heimtuecke
Ich hab Heimtück und gemeingef. Mittel mal angenommen.
Und verneine dann die Schuld am Schluss.
Mehr Probleme bereitet mir die Brandstiftung.
Bin ein bisschen verwirrt, wie ich denMist prüfen soll. Vor allem bei schwerer und besonders schwerer Brandstiftung.
Wie habt ihr denn da geprüft?
Z.B. Strafbarkeit der M gemäß § 306 ... StGB bezüglich wem???
E oder B oder... ich bin verwirrt.
Und verneine dann die Schuld am Schluss.
Mehr Probleme bereitet mir die Brandstiftung.
Bin ein bisschen verwirrt, wie ich denMist prüfen soll. Vor allem bei schwerer und besonders schwerer Brandstiftung.
Wie habt ihr denn da geprüft?
Z.B. Strafbarkeit der M gemäß § 306 ... StGB bezüglich wem???
E oder B oder... ich bin verwirrt.
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Re: Heimtuecke
Nur 306c bezüglich dem B. Die anderen sind Delikte gegen die Allgemeinheit (306 schützt zusätzlich noch das Eigentum des Vermieters, der kommt aber im SV nicht vor).
Re: Heimtuecke
hmm... ich hab immer von "der wohnung des E" geredet. Das umschifft das ganze problem, wem die Wohnung nun gehört oder nicht.
Ansonsten hab ich alle einzeln geprüft und immer wieder nach oben auf §306 verwiesen.
Ansonsten hab ich alle einzeln geprüft und immer wieder nach oben auf §306 verwiesen.
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Re: Heimtuecke
stimmt! HAb heut morgen mal den SV abgeschrieben und in der tat handelt es sich um eine Mietwohnung! :/ Vergesst also meinen letzten post!
Was habt ihr eigentlich beim §308 geprüft? Nur den ersten ABsatz oder auch noch den Dritten?
Was habt ihr eigentlich beim §308 geprüft? Nur den ersten ABsatz oder auch noch den Dritten?
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