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Ö-Recht - Aufgabe 2

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Beitrag  -Anonymous- So März 29, 2009 8:35 pm

Hey. Hier könnte man ja mal sammeln, was es so zur zweiten Aufgabe zu berichten gibt. Ich hab bis jetzt folgendes gefunden:

uni-konstanz.de/FuF/Jura/PD/poecker/materialien/poecker_2-725.pdf (Tagesordnungsfall)

uni-konstanz.de/FuF/Jura/PD/poecker/materialien/poecker_3-713.pdf (Organisation des Gemeinderates)

uni-konstanz.de/FuF/Jura/PD/poecker/materialien/poecker_3-718.pdf (Bürgermeister)

uni-konstanz.de/FuF/Jura/PD/poecker/materialien/poecker_3-722.pdf (Beigeordnete)

uni-konstanz.de/FuF/Jura/PD/poecker/materialien/poecker_3-742.pdf (Kommunalverfassungsstreit)

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Beitrag  Bluemerant Do Apr 02, 2009 8:09 pm

Was für eine Klageart habt ihr hier gewählt? Irgendwie macht die Feststellungsklage mehr sinn, oder? Ich bin verwirrt... *sigh*

Bluemerant

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Beitrag  -Anonymous- Fr Apr 03, 2009 12:31 am

Bluemerant schrieb:Was für eine Klageart habt ihr hier gewählt? Irgendwie macht die Feststellungsklage mehr sinn, oder? Ich bin verwirrt... *sigh*

Guckst du hier: Wink

https://strha2008.forumieren.de/euer-erstes-forum-f1/problem-statthafte-klageart-fur-klage-des-a-klage-der-f-t23.htm

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Beitrag  rocky Sa Apr 04, 2009 6:19 pm

Also, meine Bestandsaufnahme.
Da ihr nix mehr gepostet habt, denke ich, dass noch kein neuer Wissensstand da ist...

Teil 1. KVS:

Klageart:

1. Allgemeine Leistungsklage eine Angelegeheit auf die nächste TO zu setzen.
Soviel ich jetzt gelesen hab, darf der Vorsitzende einen TOP verschieben, jedoch nur bis zur nächsten Sitzung.
Man könnte also als Leistung die Aufnahme auf die nächste Sitzung fordern.

2. Feststellugsklage: ...dass die Nichtaufnahme des beantragten TOP rw. war?!?

Teil 2: Aussetzung:

...aus der Sicht des BM nach sachgerechter Prüfung, bloße Zweifel reichen nicht:

RWK des Beschlusses des GR:

--> fehlende Abstimmung mit Beigeordneten
--> keine TO beigefügt
--> Frist der Einladung
--> Stimmergebnis
-->wirtschaftliche Aspekte

Weiter seh ich noch ein Problem..., wobei ich nicht weiß, wie ich das später einordnen soll:

Wenn der BM aussetzt, dann wird die Sache nochmals im GR durchgenommen. Bei dem Stimmenergebnis von 24: 25 war die entscheidene Stimme die des
Beigeordneten. Wenn jetzt eine erneute Abstimmung vorgenommen wird und der Bürgermeister stimmt mit ab (natürlich vorausgesetzt, dass die alle wieder so abstimmen), dann fällt die Abstimmung genau umgekehrt aus.

Mmh... soviel von mir nach meinen heutigen Recherchen.
Schönes Weekend.

rocky

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Beitrag  -Anonymous- Mo Apr 06, 2009 5:46 pm

Ich komm einfach nicht mehr weiter...was zum Deibel prüft man in der Begründetheit bei der 2. Aufgabe (Tagesordnung)??? Bei mir sieht das so aus:

Die FK ist begründet, wenn die F Anspruch auf Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung hat.
1. Anspruchsgrundlage:
§ 34 V S.2 GemO
2. Formelle Voraussetzungen:
schriftlicher Antrag, unterschrieben, Zuständigkeit des B --> alles (+)
3. Materielle Voraussetzungen:
a. Angelegentheiten des Stadtrates:
Öff. Einrichtungen (+), gemäß § 32 II Nr.14 GemO

Und genau da hört es auf...Was prüft man dann weiter und wie und häh?? Ö-Recht stinkt! silent

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Beitrag  Querulant Mo Apr 06, 2009 7:38 pm

darf ich bitte wieder moderator sein??? Shocked

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Beitrag  rocky Mo Apr 06, 2009 9:59 pm

Ich hab auch noch keinen blassen Schimmer.
Vielleicht bringt der Osterhase Ideen Idea

Hab bisher auch noch nix Gescheites gefundne für die Begründetheit.

rocky

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Beitrag  -Anonymous- Mo Apr 06, 2009 11:16 pm

Querulant schrieb:darf ich bitte wieder moderator sein??? Shocked

Du musst dich erst als würdig erweisen und..äh..drei...nein fünf sinnvolle Beiträge in den richtigen Themen verfassen... Surprised

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Beitrag  rocky Di Apr 07, 2009 12:36 pm

Diese müssen zudem die Begründetheit der 2. Aufgabe zumindest tangieren....
*kotz*
Ich glaub, ich geh heute abend mal wieder festplatte löschen, damit ich mich motivieren kann weiterzumachen.
*kotz*

rocky

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Beitrag  -Anonymous- Di Apr 07, 2009 3:05 pm

Du sprichst mir aus der Seele, allerdings muss es einfach irgendwie zu machen sein!

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