Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
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Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
Spricht irgendjemand in seiner HA Art. 8 GG an oder andere versammlungsrechtliche Vorschriften (z.b. § 15 VersG)?
Also da die S die Versagung ja nicht auf § 15 VersG stützt kann man sowas ja eigentlich komplett weglassen...aber was ist mit Art. 8 GG. Wenn man dieses Grundrecht berücksichtig, müsste das der S doch eigentlich zu Gute kommen in der Abwägung oder?
Ich blick da noch nicht durch...
EDIT: EIn vergelichbarer Fall sagt hier: "Geboten ist eine verfassungskonforme, restriktive Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit mit Blick auf das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht aus Art. 8 GG für Versammlungen in geschlossenen Räumen. Daher kommen im vorliegenden Fall nur Grundrechte Dritter oder andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte als Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit in Betracht: "
Also da die S die Versagung ja nicht auf § 15 VersG stützt kann man sowas ja eigentlich komplett weglassen...aber was ist mit Art. 8 GG. Wenn man dieses Grundrecht berücksichtig, müsste das der S doch eigentlich zu Gute kommen in der Abwägung oder?
Ich blick da noch nicht durch...
EDIT: EIn vergelichbarer Fall sagt hier: "Geboten ist eine verfassungskonforme, restriktive Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit mit Blick auf das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht aus Art. 8 GG für Versammlungen in geschlossenen Räumen. Daher kommen im vorliegenden Fall nur Grundrechte Dritter oder andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte als Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit in Betracht: "
Re: Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
Ich sprech Art8 evtl an. Aber ich glaub ich hab genug Zeug um den VA als rw abzustempeln!
Glaub ich---
Wichtig wird wohl das POG sein.
Glaub ich---
Wichtig wird wohl das POG sein.
rocky- Anzahl der Beiträge : 47
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Re: Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
Yau, seh ich auch so. Vor allem halt § 7 POG.
Ich hab nur gefunden:
"In Anbetracht des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts aus Art. 8 GG für Versammlungen in geschlossenen Räumen ist eine verfassungskonforme, restriktive Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit geboten"
Ich hab nur gefunden:
"In Anbetracht des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts aus Art. 8 GG für Versammlungen in geschlossenen Räumen ist eine verfassungskonforme, restriktive Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit geboten"
Re: Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
yeap - so seh ich das auch. Zudem wird A wird ja nicht die Versammlung an sich verboten, die dürfen sich halt nur nicht im Gemeindehaus treffen. ICh hab's glaub ich ganz kurz in 4 oder 5 Zeilen angesprochen und abgelehnt.
Bluemerant- Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 16.02.08
Re: Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
Dat dürfte wohl zu kurz sein !
So wie ich das sehe, muss man ziemlich viele Aspekte mit einebeziehen.
So wie ich das sehe, muss man ziemlich viele Aspekte mit einebeziehen.
rocky- Anzahl der Beiträge : 47
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Re: Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
Ich fahre wohl eh gleich hoch zur Uni - dann wird ein GG Kommentar kopiert und der Teil noch mal überarbeitet... und wenn alles glatt läuft sollte ich heute auch die "Korrektur" von meinem Bruder bekommen.
Bluemerant- Anzahl der Beiträge : 54
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Re: Versammlungsfreiheit/ Versammlungsrecht?
Ähm Moment...von Versammlungsverbot oder § 15 VersG hat aber keiner was gesagt, auch die Stadt nicht. Das muss man ja wohl kaum einbeziehen. Ich schreib auch nur das oben genannte und erwähne Art. 8 bei der Klagebefugnis. Das VersG greift auch bei nicht-öff. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nicht (h.M.). Darauf hätte sich auch niemand berufen können.
Ich find man muss vielmehr mit POG argumentieren. Ansonsten klär mich ma einer auf, was da sonst noch so einfließt...
Ich find man muss vielmehr mit POG argumentieren. Ansonsten klär mich ma einer auf, was da sonst noch so einfließt...
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