Mal ne ganz neue Idee: Aussetzung mit Todesfolge § 221 I Nr.2, III
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Mal ne ganz neue Idee: Aussetzung mit Todesfolge § 221 I Nr.2, III
Hi! Hab heute nen Fall gelesen, wo die Frau ihren Ehemann in der Wohung schlafend zurückließ und dieser an Gas erstickte, dass sie aufgedreht hatte. Die hatte dann neben Mord auch Aussetzung verwirklicht (tritt zurück, sollte aber angesprochen sein). Könnte hier auch zu prüfen sein, da E in ner hilflosen Lage gelassen wird und stirbt. Müsste auch über 35 entschuldigt sein.
Etwa so:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
1. Hilflose Lage (+ betrunken und lallend)
2. Imstichlassen (+ weggegangen aus der Wohnung)
3. Obhuts- bzw, Beistandspflicht (+ weil Garantenpflicht unter Ehegatten)
4. Konkrete Gefährdung- Todesgefahr oder- Gefahr einer schweren Gesund-heitsschädigung (+)
5. Kausalität zwischen hilfloser Lageund konkreter Gefährdung (+)
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz bzgl. objektiver TB-Merkmale (+)
2. Kenntnis der Umstände bzgl. I. 3 (+)
Also meiner bescheidenen Meinung nach wäre das durchaus drin...
Etwa so:
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
1. Hilflose Lage (+ betrunken und lallend)
2. Imstichlassen (+ weggegangen aus der Wohnung)
3. Obhuts- bzw, Beistandspflicht (+ weil Garantenpflicht unter Ehegatten)
4. Konkrete Gefährdung- Todesgefahr oder- Gefahr einer schweren Gesund-heitsschädigung (+)
5. Kausalität zwischen hilfloser Lageund konkreter Gefährdung (+)
II. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz bzgl. objektiver TB-Merkmale (+)
2. Kenntnis der Umstände bzgl. I. 3 (+)
Also meiner bescheidenen Meinung nach wäre das durchaus drin...
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