HA 2008
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Rechtfertigung/Entschuldigung

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Rechtfertigung/Entschuldigung Empty Rechtfertigung/Entschuldigung

Beitrag  -Anonymous- Mi Feb 27, 2008 10:58 am

Hi! Bin dank nem konstruktiven Dialog mit Frau S. mal auf folgende Ideen gekommen:

-Eigentlich müssten 306c und 308 III doch auch entschuldigt sein, weil der E ja getötet werden "durfte" mangels anderer Möglichkeit (siehe bei 211).
- Bei 306a, 306b und 308 I ist die Lage anders, da wurden andere gefährdet, was denk ich mal nicht zu entschuldigen ist.
- 306 (Grunddelikt) sollte sogar über 34 oder 904 BGB gerechtfertigt sein, da Sachwerte (Wohnung) ja geringer wiegen als Leib und Leben.

Was meint der Rest dazu??? Wären 306c und 308 III nicht entschuldigt würde die Frau halt auch lebenslänglich kriegen was äußerst ungerecht erscheint und wenn die Tötung einmal entschuldigt ist, kann sie es ja bei nem andern Delikt nicht aufeinmal doch nicht sein...

-Anonymous-
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Beitrag  rocky Mi Feb 27, 2008 12:38 pm

Bei mir stellt sich das Problem nicht, da ich bzgl. § 306c die Zurechnung abreißen lasse.

rocky

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Beitrag  rocky Mi Feb 27, 2008 12:43 pm

Ich hab § 306c bzgl des B angenommen!!!
Nicht bzgl. des E!
Aber bei mir läuft sowieso bei den BS-Delikten alles querbeet.

rocky

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